Freiwillige Feuerwehren der VG Bellheim

Neue Wehrführung Feuerwehr Bellheim

Marco Foye wurde im August 2008 auf die Dauer von zwei Jahren vorübergehend mit der Wahrnehmung der Funktion des Wehrführers der örtlichen Feuerwehreinheit Bellheim beauftragt. Nach seiner notwendigen Ausbildung zum Zugführer erfolgte am 29.01.2010 die Ernennung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Wehrführer. Vor Ablauf der regulären Dienstzeit fand die Neuwahl am 13.01.2020 im Feuerwehrgerätehaus Bellheim unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dieter Adam statt.

Nachdem Hauptbrandmeister Marco Foye sich nicht mehr zur Wahl des Wehrführers gestellt hat (er ist auch  stellvertretender Wehrleiter), hat die Bellheimer Feuerwehrmannschaft Oberbrandmeister Mirko Brunck zu ihrem neuen Wehrführer gewählt.

Da er bislang das Amt des stellvertretenden Wehrführers innehatte, wurde hier auch eine Wahl erforderlich. Die Bellheimer Feuerwehr hat sich im Vorfeld für zwei gleichberechtigte Stellvertreter ausgesprochen. Sie wählte Oberbrandmeister Klaus Mildenberger und Brandmeister Jürgen Brinz.

 

Bürgermeister Dieter Adam konnte am Wahlabend

  • unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit Wirkung vom 29.01.2020 auf die Dauer von zehn Jahren ernennen:

als Wehrführer: Herr Mirko Brunck

und

als Stellvertretender Wehrführer:  Herr Klaus Mildenberger

  • mit Wirkung vom 29.01.2020 auf die Dauer von zwei Jahren vorübergehend beauftragen

als Stellvertretender Wehrführer:  Herr Jürgen Brinz

 

In die neue Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Bellheim wurden somit langjährige aktive, pflichttreue, sehr gut ausgebildete, erfahrene und engagierte Männer gewählt, von denen nicht nur die Mannschaft profitieren wird, sondern auch jeder Bürger und die anderen Ortswehren der Verbandsgemeinde Bellheim.

In der Freiwilligen Feuerwehr werden die ehrenamtlichen Wehrleiter, Wehrführer sowie deren  Stellvertreter nicht nur zu Führungskräften bestellt, sondern zusätzlich gemäß Gesetz zu Ehrenbeamten ernannt. Wenn die erforderliche Ausbildung für das Amt noch nicht vorliegt, kommt nur eine vorübergehende Beauftragung von maximal zwei Jahren mit der Wahrnehmung der Führungsfunktion in Betracht. Ist die Ausbildung nachgeholt, erfolgt die Ernennung durch die Aushändigung der Ernennungsurkunde unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf die Dauer von zehn Jahren, höchstens jedoch bis zum Erreichen der Altersgrenze (Vollendung des 63. Lebensjahres).