Freiwillige Feuerwehren der VG Bellheim

Altersabteilung

Großbrand Bellheim 1976

Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst können die Feuerwehrkameraden/-innen in die sogenannte Altersabteilung wechseln. Dies war in früheren Jahren in der Regel mit der Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Im Land Rheinland-Pfalz sieht das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG -) seit dem Jahr 2021 jedoch vor, dass der aktive Feuerwehrdienst mit der Vollendung des 67. Lebensjahr endet. Allerdings kann der aktive Feuerwehrdienst auf Antrag des Kameraden/-in auch mit der Vollendung des 60. Lebensjahres beendet werden. Mit der Ausdehung des aktiven Dienstes bis zum 67. Lebensjahr wollte der Gesetzgeber einerseits der Problematik des demografischen Wandels der Bevölkerung, aber auch dem Ansinnen zahlreicher Kameraden nach einer längeren Dauer des aktiven Feuerwehrdienstes Rechnung tragen. Unsere Alterskameraden der VG Bellheim untermauern ihr fortwährendes Interesse am Feuerwehrwesen durch möglichst zahlreiches Beiwohnen anlässlich verschiedener Veranstaltungen unserer Feuerwehren.

Das Besondere an der Altersabteilung:

Diese Zugehörigkeit muss man sich lange und ehrenhaft erarbeiten.

 

 

Aktuelle Meldungen

 

 


 

Ortsjubiläum Bellheim 1974