Freiwillige Feuerwehren der VG Bellheim

Hinweise zum Verhalten bei Sturm und Orkan

 

Was Sie tun können:

  • Nehmen Sie Unwetterwarnungen (z.B. die des DWD) im Vorfeld ernst. Achten Sie auf die Informationen und Hinweise der Warn- und Informationssysteme KATWARN oder NINA.
  • Stellen Sie schon vor dem Sturm Ihr Fahrzeug nach Möglichkeit in eine Garage. Sichern Sie lose Gegenstände (Mülltonnen, Gartenmöbel, usw.) rund um Ihr Haus, Terrasse und Balkon.
  • Halten Sie sich während des Sturms möglichst in einem Gebäude auf. Schließen Sie Fenster und Türen.
  • Bei Sturm unbedingt Waldgebiete meiden, auch nach Möglichkeit nicht befahren. Rechnen Sie besonders im Ortsgebiet mit umherfliegenden Gegenständen, abstürzenden Dachziegeln oder Ästen und sonstigen Gegenständen auf der Straße (z.B. Werbetafeln, Verkehrsschilder, Dachziegel, etc.)
  • Vermeiden Sie generell nach Möglichkeit Autofahrten während des Unwetters.
  • Halten Sie Abstand zu Baugerüsten, Hochspannungsleitungen u.ä.
  • Verzichten Sie darauf, Sturmschäden (wie lose Dachziegel) während des Unwetters zu beseitigen. Beseitigen Sie aber danach so schnell wie möglich die Schäden und Auswirkungen oder sichern Sie die Gefahrenstelle bis zur Beseitigung ab.
  • Rechnen Sie gegebenenfalls mit Stromausfall. Je nach Schadensausmaß kann dieser mehrere Stunden andauern. Taschenlampen und Radio mit Batteriebetrieb sind hierbei wertvolle Helfer. Die Nutzung von Festnetz, Mobiltelefon und Internet ist dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit eingeschränkt. Achten Sie auf geladene Akkus und verwenden Sie diese Geräte sparsam.
  • Seien Sie aufmerksam und warnen oder unterstützen Sie Ihre Nachbarn rechtzeitig bei der Sicherung von Gegenständen oder Beseitigung von Schäden.

 

Wann Ihnen die Feuerwehr helfen kann:

Bei einem schweren Unwetter geht schlagartig eine Vielzahl an Notrufen bei der Leitstelle in Landau ein. Die Leitstelle alarmiert die jeweiligen Feuerwehren per Funkmelder. Erst danach sind die Feuerwehrgerätehäuser besetzt.

Die alarmierten Einsatzkräfte vor Ort stellen oftmals fest: Kein Eingreifen der Feuerwehr erforderlich oder derzeit nicht möglich. Viele der Alarme sind durch eigene getroffene Unwettervorbereitungen vermeidbar, Fahrzeuge und Personal werden unnötig gebunden, die dabei ohnehin überlasteten Telefonleitungen der  Leitstelle hätten nicht belegt werden müssen.

Überlegen Sie bitte deshalb unbedingt vor dem Wählen des Notrufes:

Handelt es sich um einen Notfall und sind womöglich Menschenleben in Gefahr? Ist die Anforderung der Feuerwehr notwendig zur Beseitigung einer akuten Gefahr oder zur Abwendung von nicht unerheblichen Sachschäden?

Im Fall von z.B. abgerissen Ästen oder umgefallenen Verkehrsschildern gilt: Können Sie den Gegenstand vielleicht selbst gefahrlos von der Straße ziehen? Besteht durch den Gegenstand eine unmittelbare Gefahr für Menschen, Tiere und Sachwerte?

Der Einsatz der Feuerwehr ist dann erforderlich, wenn erheblicher Kraft- oder Maschinenaufwand (Motorsägen, Drehleiter, etc.) zur Beseitigung des Hindernisses notwendig ist. Reinigungsarbeiten auf Straßen von kleinem Geäst oder Beseitigung herabgefallener Dachziegel gehören nicht unmittelbar zu den Aufgaben der Feuerwehr.

Bitte sichern Sie eventuelle Gefahrenstellen bis zum Eintreffen von Einsatzkräften ab (Warndreieck, Warnblinker), wenn es die Wetterlage gefahrlos zulässt.

Umgestürzte Bäume werden von der Feuerwehr nur dann entfernt, wenn eine unmittelbare Gefährdung für Verkehr, Sachwerte oder Personen besteht. Zum Beispiel, wenn die Bäume auf Straßen oder Häuser gekippt sind, oder zu kippen drohen und dabei hohen Sachschaden verursachen können. Die Feuerwehr greift nicht ein, wenn Bäume auf Privatgrundstücken umgestürzt sind – es sei denn es liegt eine Gefährdungslage vor – etwa dann, weil der Baum z.B. den Verkehr gefährdet. In dieser Situation wählen Sie bitte den NOTRUF 112 Ansonsten ist das ein Fall für den Gärtner – und hat sicherlich auch noch etwas Zeit …

[Anm.: Der Notruf 112 wird von der Leitstelle Landau entgegengenommen. Von dort erfolgt die Alarmierung der Einsatzkräfte im Einzugsgebiet. Mit dem Notruf erreichen Sie nicht die Feuerwehrgerätehäuser der VG Bellheim. Diese sind nur im Einsatzfall besetzt.]