Freiwillige Feuerwehren der VG Bellheim

Corona Schnelltest – „Testen für alle“ ab 15.03.2021

Schnellteststation in der Verbandsgemeinde Bellheim

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, hat das Bundesgesundheitsministerium das Projekt „Testen für alle“ verkündet. Ziel ist es, eine möglichst flächendeckende Testinfrastruktur aufzubauen. Neben wohnortnahen Schnelltests in Apotheken, bei Ärzten, Zahnärzten oder auch Betriebsärzten ist der Aufbau von kommunalen Schnelltestzentren ein zentraler Baustein des Projekts.

Zusammen mit dem DRK Bellheim hat die Verbandsgemeindeverwaltung die Einrichtung und den Betrieb einer Schnellteststation in der Festhalle in Bellheim, Zeiskamer Straße 64 (STS Bellheim) geplant und aufgebaut.

 

Träger der STS Bellheim ist die Verbandsgemeinde Bellheim. Betreiber der STS Bellheim ist der DRK-Ortsverein Bellheim e.V. zusammen mit Helferinnen und Helfern aus den Vereinen und Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Bellheim.

 

 

Betriebs- und Öffnungszeiten

Bild: Rheinpfalz

Die Teststation soll zunächst an drei Tagen – Montag, Mittwoch, Freitag – jeweils zwischen 17.00 und 20.00 Uhr betrieben werden. Das Terminangebot kann je nach Nachfrage angepasst werden.
Die Teststation wird ab dem 15.03.2021 in Betrieb genommen.

Wer kann sich testen lassen?
Getestet werden kann jedermann, der seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Ein Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Bellheim ist keine Voraussetzung.

Einschränkungen
Es dürfen nur Personen getestet werden, die keine Symptome, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten könnten, aufzeigen. Wenn Sie Symptome einer Corona-Infektion haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Hausarztpraxis oder die Telefonnummer 116 117.

Kosten
Für eine Testung in unserer Schnellteststation entstehen Ihnen keine Kosten.

Anmeldung zu einem Schnelltest
Für einen Schnelltest melden Sie sich bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim per E-Mail an schnelltest@vg-bellheim.de oder telefonisch unter Tel. 07272/7008-217 zu den Öffnungszeiten der Verwaltung an.

Die Teststation ist während den o.g. Betriebs- und Öffnungszeiten unter der Tel. 07272-7008-623 erreichbar.

Vorbereitung des Besuchs der Schnellteststation zuhause
Nachstehend finden Sie:
·         eine Einverständniserklärung, damit wir bei einem positiven Testergebnis ihre nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Daten an das Gesundheitsamt weitergeben dürfen.
Download: Aufklärungs- und Einwilligungsbogen PoC-Selbsttest.pdf
·         das Formular einer Bescheinigung über das Testergebnis, das gleichzeitig als Laufzettel innerhalb der Schnellteststation dient, für den Fall, dass Sie im Bereich der Schnellteststation auf das Testergebnis warten möchten und die Bescheinigung direkt mit nach Hause nehmen wollen.
Download: Bescheinigung über die Durchführung eines Corona-Virus SARS-CoV-2 PoC-Schnelltests.pdf

Bitte füllen Sie beide Formulare mit Ihren persönlichen Daten aus und bringen Sie diese ausgefüllten Formulare zu Ihrem Schnelltesttermin mit.

Bitte bringen Sie weiter mit:
·         Ihren Personalausweis/Reisepass zum Abgleich Ihrer Identität mit Ihrer Anmeldung
·         Wenn möglich, Ihre Gesundheitskarte; das ermöglicht uns, Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) schnell und sicher in einem eigens eingesetzten EDV-Programm zur Optimierung des Ablaufs in der Schnellteststation zu übernehmen.
·         Ein eigenes Schreibgerät (zu Vermeidung von Infektionen mit gemeinsam genutzten Schreibstiften)
·         Eine einfache Wäscheklammer; dies wird Ihnen den Umgang mit den Testmaterialien erheblich erleichtern.
·         FFP2- oder KN95/N95-Maske

Persönliche Schutzmaßnahmen
Das Tragen einer FFP2- oder KN95/N95-Maske zu Ihrem und zum Schutz der anderen Besucher und der Einsatzkräfte im ganzen Bereich der Schnellteststation ist Pflicht!

Bitte nutzen Sie die Händedesinfektionsspender an allen Ein- und Ausgängen der Festhalle.

Bitte beachten Sie im ganzen Bereich der Schnellteststation vor und nach dem Schnelltest die AHA-Regeln!

Ablauf in der Schnellteststation
Bitte warten Sie im Eingangsbereich der Festhalle, bis Sie aufgerufen werden.

Sie werden dort von einer Einsatzkraft in den weiteren Ablauf in der Schnellteststation eingewiesen.

Durch Ihre Voranmeldung zu einem Testtermin versuchen wir, Wartezeiten so weit als möglich zu reduzieren. Dennoch kann es bei starker Inanspruchnahme der Schnellteststation zu Wartezeiten kommen. Wir bitten dafür um Verständnis!

Einsatz eines EDV-Programmes zur Optimierung des Ablaufs in der Schnellteststation
Durch den Einsatz eines geeigneten EDV-Programmes sind wir in der Lage, die Abläufe in der Schnellteststation deutlich zu beschleunigen und insbesondere das Warten auf ein Testergebnis entscheidend zu verkürzen.

Das Ergebnis Ihres Schnelltests liegt uns erst nach etwa 15 Minuten nach dem Abschluss des Schnelltests vor.

Wenn Sie nicht auf das Ergebnis Ihres Schnelltest vor Ort warten möchten, ermöglicht uns das EDV-Programm, Ihnen dieses Ergebnis als Bescheinigung unmittelbar nach Vorliegen des Ergebnisses automatisch zuzusenden.

Informationen zum Testverfahren
Die in der Schnellteststation eingesetzten Tests werden als Schnelltest in angeleiteter Selbstanwendung verwendet. Getestet wird über einen Nasenabstrich lediglich im Vorhof der Nase (anterio-nasal). Die Testung ist damit unkompliziert und schmerzfrei.

Die Tests werden von Ihnen selbst unter unmittelbarer Anleitung von geschulten Personen im Sinne des § 4 Abs. 2 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung stattfinden.

Generell sind Antigen-Tests weniger aussagekräftig als ein PCR-Test.

Das bedeutet, dass ein negatives Antigen-Testergebnis die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht 100%ig ausschließt.

Alle zugelassenen Schnelltests müssen mindestens 80% der Infektion mit SARS-CoV-2 erfassen.

Der Antigen-Schnelltest ist nur eine Momentaufnahme, es kann also sein, dass morgen das Testergebnis schon anders ausfallen könnte.

Das bedeutet, dass die AHA-Regeln auch nach einem negativen Testergebnis mit einem Antigen-Test unbedingt weiter eingehalten werden müssen.

Positives Testergebnis
Sollte Ihr Schnelltest ein positives Testergebnis ergeben, besteht der dringende Verdacht, dass Sie mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert sind.

Der Infektionsverdacht ist gegenüber dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt gemäß Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Ihr positives Testergebnis wird daher durch die Schnellteststation namentlich an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt.

Sie sind danach verpflichtet, sich aufgrund Ihres positiven Schnelltests unverzüglich in eine 14-tägige häusliche Absonderung (Quarantäne) zu begeben.

Weitere Informationen (z. B. Verhalten nach dem positiven Testergebnis, Durchführung eines PCR-Tests zur Bestätigung) erhalten Sie entweder direkt in der Schnellteststation mit der Aushändigung eines Merkblattes oder per E-Mail zugesendet.

Verbandsgemeinde Bellheim                               DRK Ortsverein Bellheim e.V.
(Träger)                                                                              (Betreiber)