Freiwillige Feuerwehren der VG Bellheim

Altersabteilung der Feuerwehren VG-Bellheim

Ihre Erfahrung ist kostbar und kann Leben retten. Daher engagieren sich viele Feuerwehrleute auch nach Vollendung des 63. Lebensjahres weiterhin in der freiwilligen Feuerwehr. Sie finden sich häufig in sogenannten Alterswehren oder Alters-/Ehrenabteilungen zusammen.

Ein langgedienter Feuerwehrangehöriger möchte auch nach der aktiven Dienstzeit seiner Feuerwehr verbunden bleiben. Dies geschieht am besten in einer Alterskameradschaft oder Altersabteilung. Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Rheinland-Pfalz regt daher an, bei allen Feuerwehren Alterskameradschaften zu bilden und zu integrieren.

Ziel und Zweck einer Alterskameradschaft ist die Kontaktpflege mit den Aktiven, die Erfahrungen und das Wissen der ehemals Aktiven nutzbar zu machen, die Pflege der Kameradschaft und der Dank für die geleisteten Dienste.

Der Freiwillige Feuerwehrdienst endet gemäß der Regelung durch das Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz.„Aus dem aktiven Dienst ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können in eine Alters-und Ehrenabteilung übernommen werden.“ (§ 2 Abs. 4 FwVOi).Ob von dieser Kannvorschrift Gebrauch gemacht wird, bleibt eine freie Entscheidung der betreffenden Personund der Feuerwehr bzw. der Gemeinde. Der Austritt aus der Alterskameradschaft kann jederzeit auf eigenen Wunsch erfolgen.

Die Gründungsversammlung der Altersabteilung der Feuerwehren der VG Bellheim fand am 15.06.2022 durch Bürgermeister Adam und Wehrleiter Groth in Anwesenheit der Alterskameraden statt.

Die Richtlinie zur Alterskameradschaft steht hier als PDF zur Verfügung:

Richtlinie_Alterskameradschaft